18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
Bei einem Angebot mit zwei Produkten ist die Frage nach der Erlaubnis zwei Fragen. Diese Seite beschreibt den Weg durch das öffentliche Verzeichnis für beide Hälften, erklärt, wonach genau gesucht wird, und zieht die praktischen Folgen aus einem Eintrag, der nur eine Hälfte abdeckt.
Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18
Zwei Prüfungen statt einer
Sportwetten und virtuelle Automatenspiele werden in Deutschland einzeln erlaubt. Erteilt und beaufsichtigt werden sie von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Ihr Sitz ist Halle an der Saale, und sie veröffentlicht die bestehenden Erlaubnisse in einer frei einsehbaren Liste. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 1. Juli 2021 gilt.
Für einen Auftritt mit beiden Produkten folgt daraus eine Doppelprüfung. Ein Eintrag in der Rubrik der Wetten beantwortet nichts über den Automatenbereich derselben Seite, und ein Eintrag für Automatenspiele nichts über die Wetten. Wer nur einmal nachsieht, hat die Hälfte der Frage offen gelassen.
Diese Doppelung ist kein Formalismus. An der Erlaubnis hängen Monatsrahmen, Sperrdatei, Einsatzgrenzen und Beschwerdeweg; fehlt sie für eine Hälfte, fehlt dort auch dieser ganze Apparat, während die andere Hälfte vollständig geregelt bleibt.
Wonach gesucht wird
Im Verzeichnis stehen Unternehmen, nicht Werbenamen. Gesucht wird deshalb das Unternehmen, das der Seitenfuß als Betreiber ausweist, mit Rechtsform und möglichst in der Schreibweise des Dokuments. Eine Suche nach der Marke führt regelmäßig ins Leere und beweist dabei nichts.
Bei Unternehmen mit zwei Produkten kommt eine Besonderheit hinzu: Innerhalb eines Verbunds können verschiedene Gesellschaften für verschiedene Bereiche auftreten. Dann steht im Fuß unter Umständen ein Name für den Wettbereich und ein anderer für das Automatenspiel, und beide sind einzeln nachzusehen.
Hilfreich ist, die abgelesenen Angaben zu notieren, statt sie im Browser zu lassen: Name, Rechtsform, Sitz, dazu das Datum des Abrufs. Mit dieser Notiz lässt sich die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen und vergleichen, und erst der Vergleich macht sie belastbar.
Im Seitenfuß alle genannten Gesellschaften ablesen, nicht nur die erste
Für jede Gesellschaft die Rubrik der Wetten im Verzeichnis prüfen
Für jede Gesellschaft die Rubrik der virtuellen Automatenspiele prüfen
Beide Ergebnisse mit dem Datum des Abrufs aufschreiben
Bei einem Fehlschlag Schreibweise und verbundene Gesellschaften nachprüfen
Aus dem Ergebnis die Folgen für die genutzte Hälfte ableiten
Was im Eintrag steht und was nicht
Ein Eintrag nennt das Unternehmen und den Umfang der Erlaubnis. Daraus ergibt sich, welche Spielart abgedeckt ist und unter welcher Firma sie betrieben werden darf. Mehr ist dort nicht zu holen, und mehr soll dort auch nicht stehen.
Insbesondere sagt ein Eintrag nichts über Bearbeitungszeiten, Quotenhöhe, Katalogbreite oder den Ton eines Supports. Wer das erwartet, verwechselt eine behördliche Zulassung mit einer Bewertung. Beides nebeneinanderzulegen ist sinnvoll, beides zu vermischen nicht.
Was ein Eintrag praktisch bringt, ist eine Adresse für den Fall, dass eine Beschwerde intern ins Leere läuft: Bei einem zugelassenen Anbieter nimmt die Aufsicht Hinweise an. Ohne Eintrag gibt es diesen letzten Schritt im Inland nicht, und das ist der einzige Unterschied, der im Streitfall wirklich zählt.
Die Hälften am Angebot erkennen
Auch ohne Verzeichnis verrät ein Angebot viel über den Rechtsraum, in dem man sich bewegt, denn die Vorgaben wirken sichtbar in beide Produkte hinein. Im Automatenteil sind sie hart und leicht nachzusehen, im Wettteil zeigen sie sich vor allem im Umfang des Livebereichs.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Im Automatenbereich gilt: höchstens ein Euro je Runde, danach eine feste Wartezeit von fünf Sekunden, kein Lauf ohne Zutun, keine Tische mit lebenden Kartengebern, keine über mehrere Häuser anwachsenden Jackpots. Jede Abweichung davon zeigt eine Ansicht für ein anderes Land.
Im Wettbereich bestimmt der Staatsvertrag den Umfang der Märkte, die während eines Spiels offenstehen dürfen. Ein auffällig breiter Livebereich ist deshalb kein Vorteil, sondern ein Hinweis. Beide Beobachtungen ersetzen die Prüfung im Verzeichnis nicht, sie liefern aber in Sekunden eine erste Einordnung.
Sichtbare Merkmale je Hälfte
Hälfte
Merkmal im erlaubten Angebot
Hinweis auf fremde Fassung
Automaten
ein Euro je Runde, fünf Sekunden Pause
freie Einsatzwahl, sofortiger Neustart
Automaten
keine Tische mit Kartengebern
eigene Rubrik mit Live-Tischen
Automaten
keine hausübergreifenden Jackpots
mitlaufende Gesamtsumme
Wetten
beschränkter Umfang im Livebereich
sehr viele Märkte während des Spiels
Beide
Grenzen und Sperre im Konto auffindbar
Schutzwerkzeuge fehlen oder sind versteckt
Erlaubnis aus einem anderen Staat
Viele Marken in diesem Bereich sind älter als die hiesige Regelung und führen im Fuß eine Aufsicht aus einem anderen Land. Eine solche Erlaubnis ist echt und gilt dort, wo sie erteilt wurde; für den deutschen Markt ersetzt sie den hiesigen Eintrag nicht.
Daran hängt mehr als ein formaler Punkt. Ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen gemeinsamen Monatsrahmen, keinen Anschluss an die Sperrdatei, keine Grenzen im Automatenspiel und keine Beschwerdestelle im Inland. Hinzu kommt, dass Zahlungsdienstleister an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel nicht mitwirken dürfen, weshalb auch Ein- und Auszahlungen scheitern können.
Ein Hinweis auf eine fremde Aufsicht ist also kein Urteil, sondern ein Grund, genauer nachzusehen. Mehrere Erlaubnisse gleichzeitig sind üblich, und welche davon für den eigenen Zugang gilt, entscheidet nicht der Fuß der Seite, sondern das Verzeichnis.
Wenn nur eine Hälfte abgedeckt ist
Der interessante Fall ist nicht das vollständige Fehlen, sondern die halbe Deckung: Wetten erlaubt, Automatenspiel nicht. Dann sollte der Automatenbereich aus Deutschland nicht nutzbar sein, und wenn er trotzdem erreichbar ist, bewegt man sich dort außerhalb des geregelten Bereichs — mit allem, was daran hängt.
Für die eigene Entscheidung ist das brauchbarer als jede Note, weil es eine klare Trennlinie zieht. Wer nur wettet, kann mit einer Erlaubnis für Wetten arbeiten. Wer beides nutzen will, braucht beide Einträge und sollte sich nicht mit einem begnügen.
Zum Nachsehen gehört die Wiederholung. Erlaubnisse werden erteilt, erweitert und auch zurückgenommen, und ein Ergebnis gilt nur für den Tag, an dem es abgerufen wurde. Zwei Minuten alle paar Monate genügen, und mit der Notiz von vorher sieht man sofort, ob sich etwas bewegt hat.
Ein Treffer in einer Rubrik ist kein Treffer in der anderen. Das ist der häufigste Fehler bei der Prüfung von Angeboten mit zwei Produkten.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Erlaubnis, und wo steht sie?
Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Ihr Sitz ist Halle an der Saale. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Die erteilten Erlaubnisse stehen in einer öffentlichen Liste, die ohne Anmeldung einsehbar ist und nach Spielarten geordnet wird.
Muss ich wirklich zweimal nachsehen?
Ja, wenn der Auftritt Wetten und Automatenspiele anbietet. Die Erlaubnisse werden einzeln erteilt, und ein Eintrag für die eine Spielart sagt über die andere nichts. Bei Verbünden können zudem verschiedene Gesellschaften für verschiedene Bereiche eingetragen sein.
Ich finde die Marke nicht im Verzeichnis. Ist das schlecht?
Zunächst heißt es nur, dass dort Unternehmen stehen und keine Werbenamen. Gesucht wird die im Seitenfuß genannte Gesellschaft, bei zwei Produkten gegebenenfalls mehrere. Bleibt es dann beim Fehlschlag, entfallen für diesen Bereich die hiesigen Schutzregeln und der inländische Beschwerdeweg.
Was bedeutet eine Erlaubnis aus Malta oder einem anderen Staat?
Wirksam ist sie dort, wo sie ausgestellt wurde, und den deutschen Eintrag ersetzt sie nicht. Mit ihr kommen weder der gemeinsame Monatsrahmen noch die Sperrdatei noch die Grenzen im Automatenspiel. Mehrere Erlaubnisse nebeneinander sind üblich; entscheidend für den eigenen Zugang ist das deutsche Verzeichnis.
Sagt ein Eintrag etwas über die Qualität?
Nein. Er nennt Unternehmen und Umfang, nicht Bearbeitungszeiten, Quoten oder Servicequalität. Sein praktischer Wert liegt darin, dass es bei einem zugelassenen Anbieter eine Behörde gibt, die Hinweise annimmt, wenn eine Beschwerde intern nicht weiterkommt.
Wie oft sollte ich das prüfen?
Vor der Registrierung einmal und danach alle paar Monate, weil Erlaubnisse erweitert und zurückgenommen werden. Wer die erste Prüfung mit Datum notiert hat, erkennt beim zweiten Durchgang in Sekunden, ob sich etwas verändert hat.